ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
TITEL I – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1 – Zweck
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, regeln alle Vertragsbeziehungen zwischen Heidoo Sàrl, einem Unternehmen nach Schweizer Recht, das insbesondere die Websites atelierdubadge.ch und heidoo.ch, nachfolgend „Heidoo“ oder „Verkäufer“ genannt, und jeder natürlichen oder juristischen Person, nachfolgend „Kunde“ genannt, die von Heidoo vertriebene Produkte oder Dienstleistungen bestellt.
Sie definieren die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit dem Verkauf von Werbemitteln, Textilien, Accessoires, Verpackungen und allen anderen personalisierten oder Standardmedien, die von Heidoo angeboten werden.
Jede Bestellung setzt die uneingeschränkte Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Artikel 2 – Identifizierung des Verkäufers
Heidoo Sàrl
ZI Le Tresi 1
CH-1028 Préverenges
Tel. : +41 21 601 89 09
Handelsregister (VD): CH-550.1.184.943-5
IDE / MwSt.: CHE-254.427.352
Artikel 3 – Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kunden, ob Gewerbetreibende oder Privatpersonen, einschließlich Unternehmen, Behörden, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Stiftungen, Selbstständige und Verbraucher.
Sie regeln alle Verkäufe, die auf jeglichem Wege abgeschlossen werden, einschließlich über die Website, per E-Mail, Telefon, im Rahmen eines Geschäftstermins oder über andere Kommunikationsmittel wie Instant Messaging (WhatsApp).
Im Falle eines Widerspruchs zu den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang, es sei denn, Heidoo stimmt einer abweichenden Regelung ausdrücklich schriftlich zu.
Artikel 4 – Definitionen
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:
Kunde : Jede natürliche oder juristische Person, die ein Angebot anfordert, eine Bestellung aufgibt oder einen Vertrag mit Heidoo abschließt.
Produkt : Jeder personalisierte, teilpersonalisierte oder Standardartikel, der von Heidoo verkauft wird.
Personalisiertes Produkt : Jedes Produkt, das nach Kundenspezifikation hergestellt oder angepasst wird, einschließlich Abzeichen, Lanyards, Pins, Armbänder, Schlüsselanhänger, Textilien, Aufkleber, Verpackungen oder sonstige personalisierte Artikel.
Korrekturabzug (BAT – Bon à Tirer) : Ein Dokument oder eine Vorschau, die es dem Kunden ermöglicht, Text, Farben, Abmessungen, Positionierung, Abbildungen, Mengen und Ausführungen vor Produktionsbeginn zu überprüfen. Mit seiner Genehmigung wird der Produktionsbeginn endgültig freigegeben.
Angebot : Ein kommerzieller Vorschlag, der insbesondere die Produkte, Mengen, Preise, voraussichtlichen Lieferzeiten und etwaige Optionen enthält.
Bestellung : Annahme eines Angebots oder Bestätigung einer Bestellung auf einem vereinbarten Wege.
Produktion : Alle Produktionsvorgänge, die von Heidoo oder seinen Partnern durchgeführt werden.
Werktag : Jeder Tag von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage im Kanton Waadt.
Artikel 5 – Vertragsrangfolge
Im Falle eines Konflikts zwischen mehreren Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge:
- das Angebot angenommen oder unterzeichnet;
- die konkreten Bedingungen, die schriftlich vereinbart wurden;
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Kataloge, Abbildungen, Fotografien, Broschüren, Muster und Werbematerialien dienen ausschließlich Informationszwecken und haben keine vertragliche Gültigkeit, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Artikel 6 – Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Heidoo behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zuge von rechtlichen, regulatorischen, technischen oder wirtschaftlichen Entwicklungen zu ändern.
Es gilt die Fassung zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen haben keine rückwirkende Wirkung.
TITEL II – PRODUKTE
Artikel 7 – Produkte
Heidoo vertreibt Werbeartikel, Textilien, Firmengeschenke, Kommunikationsmaterialien und Accessoires, sowohl personalisierte als auch Standardprodukte.
Das Produktsortiment kann sich jederzeit je nach Kollektionen, Lieferanten oder Lieferengpässen ändern, ohne dass Heidoo hierfür haftbar gemacht werden kann.
Artikel 8 – Personalisierte Produkte
Personalisierte Produkte werden ausschließlich nach den vom Kunden mitgeteilten Spezifikationen hergestellt, insbesondere hinsichtlich Logos, Texten, Bildern, Farben, Abmessungen, Nummerierung, QR-Codes, variablen Daten oder sonstigen gewünschten Personalisierungen.
Jeder individuell angefertigte Artikel wird auf Bestellung gefertigt und ist ein Unikat. Daher sind Sonderanfertigungen vom Umtausch, der Rückgabe und der Erstattung ausgeschlossen, außer mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Heidoo oder wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Dieser Ausschluss gilt insbesondere für Produkte, deren Personalisierung auf Wunsch des Kunden erfolgt, wie z. B. Bedrucken, Besticken, Gravieren, Markieren, Weben, Sublimation oder jedes andere Personalisierungsverfahren.
Die Bestimmungen dieses Artikels gelten unbeschadet der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Garantien, insbesondere im Falle von Herstellungsfehlern oder Nichtkonformitäten, die Heidoo zuzuschreiben sind.
Artikel 9 – Standardprodukte
Standardprodukte werden vorbehaltlich der Verfügbarkeit angeboten.
Die in den Katalogen oder digitalen Medien gezeigten Fotos, Maße, Farben und Spezifikationen dienen lediglich der Veranschaulichung. Übliche Abweichungen aufgrund von Fertigungsprozessen, Materialien oder Bildschirmeinstellungen stellen keinen Mangel dar.
Artikel 10 – Verfügbarkeit
Die Produkte werden vorbehaltlich der Verfügbarkeit ab Lager oder von Partnerherstellern angeboten.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit, die außerhalb des Einflussbereichs von Heidoo liegt, kann Heidoo ein gleichwertiges Produkt anbieten, eine weitere Verzögerung vornehmen oder die Bestellung stornieren und die für die nicht verfügbaren Produkte erhaltenen Beträge zurückerstatten, wobei jegliche andere Entschädigung ausgeschlossen ist.
Artikel 10 bis – Technische Weiterentwicklung der Produkte
Um die Kontinuität seiner Geschäftstätigkeit zu gewährleisten, technische Entwicklungen zu berücksichtigen oder Lieferengpässe zu bewältigen, behält sich Heidoo das Recht vor, ein Material, eine Komponente, einen Herstellungsprozess, einen Lieferanten oder ein anderes technisches Element durch ein gleichwertiges Produkt mit identischen oder besseren Eigenschaften, Leistung, Funktionalität oder Qualität zu ersetzen.
Sofern diese Ersetzung die wesentlichen Eigenschaften des Produkts, seine Verwendung, seinen Zweck oder seine Übereinstimmung mit den vereinbarten Spezifikationen nicht beeinträchtigt, stellt sie keine Änderung der Bestellung, keine Nichtkonformität und keinen Grund für eine Kündigung oder Reklamation dar.
Wenn die Änderung voraussichtlich einen erheblichen Einfluss auf die wesentlichen Eigenschaften des Produkts haben wird, informiert Heidoo den Kunden so schnell wie möglich, um gegebenenfalls eine geeignete Lösung zu vereinbaren.
TITEL III – ANGEBOTSERSTELLUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS
Artikel 11 – Angebotsanfrage
Angebotsanfragen sind kostenlos und unverbindlich.
Der Kunde stellt alle für die Angebotserstellung notwendigen Informationen bereit, einschließlich Art der Produkte, Mengen, gewünschte Anpassungen, Liefertermine, Lieferadresse und alle relevanten technischen Informationen.
Heidoo kann vor der Angebotserstellung zusätzliche Informationen anfordern.
Artikel 12 – Gültigkeit von Angeboten
Sofern nicht anders angegeben, sind Angebote ab Ausstellungsdatum dreißig (30) Kalendertage gültig.
Nach Ablauf dieser Frist kann Heidoo Preise, Lieferzeiten und Versandkosten ändern oder das Angebot zurückziehen.
Artikel 13 – Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande, wenn eine der folgenden Situationen eintritt:
- Unterschrift oder schriftliche Annahme des Angebots;
- Bestätigung einer Bestellung oder eines Angebots über die Heidoo-Website, das Bexio-Kundenportal oder eine andere von Heidoo bereitgestellte elektronische Plattform;
- Ausstellung einer von Heidoo angenommenen Bestellung;
- Zahlung, ganz oder teilweise, der von Heidoo im Zusammenhang mit der Bestellung oder dem Angebot geforderten Summen durch den Kunden.
Heidoo behält sich das Recht vor, eine Bestellung abzulehnen, bis sie diese ausdrücklich bestätigt hat.
Artikel 14 – Auftragsverweigerung
Heidoo kann einen Auftrag ablehnen oder aussetzen, insbesondere wenn:
- Die bereitgestellten Informationen oder Dateien sind unvollständig oder unbrauchbar;
- Die Rechte an geistigem Eigentum scheinen unklar zu sein;
- Der Kunde hat ausstehende Zahlungen;
- Die Herstellung ist technisch unmöglich;
- Ein Lieferant ist nicht mehr verfügbar;
- Die Qualitätsanforderungen können nicht garantiert werden.
- Der gewünschte Zeitrahmen ist mit den technischen, logistischen oder liefertechnischen Einschränkungen, die für die Ausführung des Auftrags notwendig sind, unvereinbar.
Eine solche Ablehnung berechtigt den Betroffenen nicht zu einer Entschädigung.
Artikel 15 – Auftragsänderungen
Alle Änderungen bedürfen der Schriftform.
Je nach Auftragsfortschritt können Änderungen eine Preisanpassung, einen neuen Liefertermin, einen neuen Korrekturabzug, zusätzliche Kosten oder die Ablehnung des Auftrags zur Folge haben.
Nach Produktionsbeginn können keine Änderungen mehr garantiert werden.
Artikel 16 – Stornierung
Der Kunde kann die Stornierung seiner Bestellung beantragen.
Vor der Freigabe des endgültigen Artworks ist eine Stornierung kostenfrei möglich, sofern die Grafikarbeiten bereits abgeschlossen sind.
Nach der Prüfung des Korrekturabzugs kann Heidoo die Grafikdienstleistungen, die Verwaltungskosten und die bereits getätigten Einkäufe in Rechnung stellen.
Sobald die Produktion begonnen hat, da die Produkte auftragsbezogen gefertigt werden, ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Der Kunde bleibt für alle tatsächlich entstandenen Kosten haftbar, die nach Produktionsbeginn oder -abschluss den Gesamtbestellwert erreichen können.
TITEL IV – PREISE, RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Artikel 17 – Preise
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), entweder exklusive (HT) oder inklusive aller Steuern (TTC), abhängig von der Kundengruppe und dem Bestimmungsort der Ware. Es gilt die am Tag der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer.
Sofern nicht anders angegeben, sind Versandkosten, spezielle Grafikdesign-Leistungen, Installation und Montage nicht im Preis enthalten. Diese Kosten werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung separat aufgeführt.
Artikel 18 – Preisänderungen
Die in einem Angebot angegebenen Preise sind während der Gültigkeitsdauer des Angebots garantiert.
Bis zur endgültigen Bestätigung der Bestellung kann Heidoo diese jedoch im Falle von Umständen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, insbesondere aufgrund eines Anstiegs der Rohstoffkosten, einer erheblichen Schwankung der Wechselkurse, eines Anstiegs der Transportkosten, von Zöllen, Steuern oder Tarifen, die von den Herstellern erhoben werden, anpassen.
In diesem Fall steht es dem Kunden weiterhin frei, das neue Angebot anzunehmen oder abzulehnen.
Artikel 19 – Zahlungsbedingungen
Sofern nicht ausdrücklich anders mit Heidoo vereinbart, sind Bestellungen bei Bestellung fällig.
Heidoo kann vor Produktionsbeginn oder Lieferung die vollständige Zahlung oder eine Anzahlung verlangen.
Heidoo kann in Ausnahmefällen abweichende Zahlungsbedingungen gewähren, insbesondere gegenüber bestimmten Geschäftskunden, Regierungsbehörden oder öffentlichen Einrichtungen. Diese spezifischen Bedingungen sind im Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung detailliert aufgeführt.
Gewährte Zahlungsmodalitäten beruhen lediglich auf kaufmännischer Kulanz. Sie sind persönlich, jederzeit widerrufbar und begründen keinerlei Rechtsansprüche für den Kunden.
Artikel 20 – Produktionsbeginn
Sofern Heidoo nichts anderes beschließt, beginnt die Produktion erst nach Wareneingang:
- der bestätigten Bestellung;
- verwendbare Grafikdateien;
- des validierten BAT;
- der vereinbarten Zahlung oder Anzahlung, falls erforderlich.
Die Fertigungszeiten beginnen mit dem Eingang des letzten für den Produktionsbeginn notwendigen Elements.
Heidoo kann jedoch nach eigenem Ermessen und ohne dass dies einen Verzicht auf seine Rechte darstellt, beschließen, mit der Produktion vor Eingang der vereinbarten Zahlung oder Anzahlung zu beginnen, insbesondere aufgrund der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsbeziehung, zeitlicher Beschränkungen oder anderer besonderer Umstände.
Eine solche Entscheidung ändert in keiner Weise die Zahlungsverpflichtungen des Kunden oder die übrigen zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen.
Artikel 20 bis – Nachweis elektronischer Transaktionen
Per E-Mail, Bestellplattform, Kundenbereich, elektronischer Signatur, Online-Validierung, professionellem Messenger oder anderen von den Parteien genutzten elektronischen Mitteln durchgeführte Transaktionen stellen zulässige Nachweise für Bestellungen, Bestätigungen, Änderungen, Annahmen von BAT und allgemein für die Durchführung des Vertrags dar.
Sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird, gelten die in den Computersystemen von Heidoo gespeicherten Daten, einschließlich Auftragshistorien, Bestätigungen, Validierungen, Computerprotokolle, übermittelte Dateien und Empfangsbestätigungen, als Beweis für den zwischen den Parteien stattgefundenen Austausch.
Artikel 20 ter – Elektronische Signatur
Die Parteien bestätigen, dass eine elektronische Signatur, eine digitale Validierung, ein Bestätigungsklick, eine elektronische Empfangsbestätigung oder ein anderes zwischen ihnen vereinbartes elektronisches Identifizierungsverfahren die gleiche Wirkung wie eine handschriftliche Unterschrift hat, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Artikel 21 – Zahlungsmethoden
Zahlungen können per Banküberweisung, Kreditkarte, TWINT, sicherer Online-Zahlung oder jeder anderen von Heidoo akzeptierten Methode erfolgen.
Bankgebühren trägt der Kunde.
Artikel 22 – Zahlungsverzug
Für jede Rechnung, die nicht bis zum Fälligkeitsdatum beglichen wird, fallen automatisch Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Zinssatzes an, andernfalls in Höhe von 5 % jährlich, ohne vorherige Ankündigung.
Heidoo kann, soweit gesetzlich zulässig, die im Zusammenhang mit der Beitreibung der Forderung entstandenen angemessenen Kosten geltend machen, einschließlich Mahnkosten, Kosten Dritter und gegebenenfalls erstattungsfähiger Anwaltskosten.
Artikel 23 – Folgen der verspäteten Zahlung
Im Falle einer verspäteten Zahlung kann Heidoo insbesondere:
- die laufende Produktion einstellen;
- Lieferungen verschieben;
- Neue Aufträge ablehnen;
- die vereinbarten Zahlungsfristen entfernen;
- Für zukünftige Bestellungen ist Barzahlung erforderlich.
Diese Maßnahmen begründen keinen Anspruch auf Entschädigung.
Artikel 24 – Aufrechnung
Der Kunde kann eine Forderung gegen Heidoo nur dann aufrechnen, wenn diese zuvor von Heidoo schriftlich anerkannt oder durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellt wurde.
Artikel 25 – Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises ausschließliches Eigentum von Heidoo.
Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung dieses Eigentumsvorbehalts zu ergreifen. Soweit gesetzlich zulässig, kann Heidoo diesen bei den zuständigen Behörden eintragen lassen.
TITEL V – INDIVIDUALISIERUNG, GRAFIKDATEIEN UND NACHWEIS
Artikel 26 – Verantwortung des Kunden
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die an Heidoo übermittelten Dateien, Texte, Logos, Fotos, Marken, Illustrationen, Farben, variablen Daten und sonstigen Elemente.
Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen und verpflichtet sich, Heidoo von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums freizustellen.
Artikel 27 – Grafikdateien
Um eine optimale Qualität zu gewährleisten, müssen die Dateien in einem geeigneten Format (AI, EPS, Vektor-PDF, SVG, hochauflösendes PNG, TIFF oder vergleichbar) bereitgestellt werden.
Heidoo behält sich das Recht vor, Dateien abzulehnen, die offensichtlich unbrauchbar oder von unzureichender Qualität sind.
Artikel 27 bis – Produktionsdateien
Sofern nichts anderes vereinbart ist, bleiben Produktionsdateien, grafische Bearbeitungen, Vektordateien, technische Modelle, Druckdateien oder sonstige vorbereitende Dokumente, die von Heidoo erstellt wurden, deren Eigentum.
Die Lieferung an den Kunden ist nicht im Preis der Bestellung enthalten und kann nur auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung oder einer gesonderten Rechnung erfolgen.
Artikel 28 – Dateiprüfung
Heidoo führt lediglich eine technische Prüfung der erhaltenen Dateien durch.
Sofern nicht ausdrücklich angefordert, werden Rechtschreibung, Grammatik, Kontaktdaten oder die Richtigkeit der Angaben nicht überprüft; hierfür ist allein der Kunde verantwortlich.
Artikel 29 – Grafikdesign-Leistungen
Sofern im Angebot nicht anders angegeben, werden alle von Heidoo erstellten Designs, Anpassungen oder Layouts separat in Rechnung gestellt.
Die Anzahl der enthaltenen Änderungen wird im Angebot angegeben. Für jede weitere Änderung kann ein Aufpreis berechnet werden.
Artikel 30 – Farben
Die auf einem Bildschirm, einem digitalen Proof oder einem anderen elektronischen Medium dargestellten Farben dienen lediglich der Veranschaulichung und können vom Endprodukt abweichen.
Auch wenn eine Pantone®-, RAL- oder andere Farbreferenz angegeben wird, unternimmt Heidoo alle zumutbaren Anstrengungen, eine möglichst genaue Farbübereinstimmung zu erzielen. Eine absolut identische Reproduktion kann jedoch nicht garantiert werden.
Die Farbwirkung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das verwendete Substrat, die Materialien, der Herstellungs- oder Personalisierungsprozess, die verwendeten Tinten, Farbbäder, Oberflächenbehandlungen, Veredelungen und die spezifischen Eigenschaften des jeweiligen Produkts.
Daher kann dieselbe Farbreferenz je nach Material – ob Textilien, Papier, Karton, Metall, Emaille-Pins, Kunststoff, Silikon, Holz, Harz oder ein anderes Material – unterschiedlich wirken.
Artikel 31 – Freigabe des Korrekturabzugs (BAT)
Vor Beginn der personalisierten Fertigung sendet Heidoo dem Kunden einen Freigabeabzug (BAT), mit dem dieser insbesondere die Texte, Grafiken, Farben, Abmessungen, Mengen, Positionierungen, Referenzen, Optionen und Ausführungen überprüfen kann.
Der Kunde ist verpflichtet, den Korrekturabzug vor der Freigabe sorgfältig zu prüfen.
Die Freigabe des Korrekturabzugs gilt als endgültige Annahme aller darin enthaltenen Elemente und berechtigt zum Produktionsbeginn.
Ein Anspruch kann nicht auf einem Fehler, einer Auslassung oder einer Ungenauigkeit beruhen, die im validierten BAT erkennbar ist, es sei denn, die von Heidoo durchgeführte Herstellung entspricht nicht dem genehmigten BAT.
Jegliche Änderungs- oder Stornierungsanfragen nach Freigabe des Korrekturabzugs bedürfen der vorherigen Zustimmung von Heidoo. Sie können zur Rechnungsstellung bereits entstandener Kosten führen, einschließlich Kosten für Vorbereitung, Grafikdesign, Produktion, Materialbeschaffung, Druck, Fertigung und alle anderen bereits erbrachten Leistungen.
TITEL VI – HERSTELLUNG, TOLERANZEN UND QUALITÄTSKONTROLLE
Artikel 32 – Herstellung
Die Produkte werden in der Schweiz oder bei sorgfältig ausgewählten Industriepartnern hergestellt.
Je nach Produkt können verschiedene Verfahren eingesetzt werden, darunter Siebdruck, Sublimation, Digitaldruck, Thermotransfer, Stickerei, Lasergravur, Prägen, Emaillieren, Weben, Prägen oder jede andere geeignete Technik.
Jeder Prozess weist technische Merkmale auf, die der Kunde anerkennt und akzeptiert.
Artikel 33 – Fertigungstoleranzen
Da personalisierte Produkte industriell oder halbhandwerklich hergestellt werden, sind geringfügige Abweichungen bei Abmessungen, Farben, Positionierung, Textur, Nähten, Montage oder Rohmaterial normal und stellen keinen Konformitätsmangel dar, sofern sie die wesentlichen Eigenschaften, die Funktionalität oder den normalen Gebrauch des Produkts nicht beeinträchtigen.
Artikel 34 – Maßtoleranzen
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, können die Maße im Rahmen der durch die Fertigungsprozesse vernünftigerweise zulässigen Grenzen variieren.
Artikel 35 – Gelieferte Mengen
Bei bestimmten Serienproduktionen ist eine Mengenabweichung von ± 5 % zulässig. Heidoo ist jedoch bestrebt, bei Kleinserien die exakte Menge zu liefern.
Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der tatsächlich gelieferten Menge.
Artikel 36 – Farbabweichungen
Übliche Farbabweichungen aufgrund von Materialien, Herstellungs- oder Anpassungsprozessen, Oberflächenbehandlungen, Färbebädern, Lieferanten oder verwendeten Substraten sind industriell bedingt.
Diese Abweichungen stellen keine Vertragswidrigkeit, keinen Herstellungsfehler und keinen Grund für eine Reklamation oder Ablehnung der Ware dar, sofern sie die wesentlichen Eigenschaften, die Funktionalität oder den normalen Gebrauch des Produkts nicht beeinträchtigen.
Artikel 37 – Wiederauffüllung des Lagerbestands
Jede neue Produktion stellt eine separate Produktion dar.
Bei mehreren aufeinanderfolgenden Bestellungen können geringfügige Abweichungen auftreten, insbesondere hinsichtlich Farbe, Materialien, Zubehör, Komponenten oder Oberflächen, ohne dass dies einen Mangel an Konformität darstellt.
Artikel 38 – Muster Muster
werden ausschließlich zu Informationszwecken und zur allgemeinen Produktvalidierung bereitgestellt.
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, garantieren sie keine vollständige Übereinstimmung mit dem Endprodukt.
Artikel 39 – Qualitätskontrolle
Heidoo wendet Qualitätskontrollen an, die auf die Art der Produkte und die verwendeten Herstellungsverfahren abgestimmt sind.
Diese Kontrollen können in verschiedenen Produktionsphasen durchgeführt werden, beispielsweise während der Herstellung, der Verpackung oder vor dem Versand, um die allgemeine Übereinstimmung der Produkte mit den Bestellvorgaben zu überprüfen.
Bei der Serienproduktion können Qualitätskontrollen stichprobenartig gemäß den internen Methoden und Verfahren von Heidoo durchgeführt werden. Diese stellen keine individuelle und umfassende Prüfung jedes einzelnen Artikels dar.
TITEL VII – FRISTEN, VERSAND UND LIEFERUNG
Artikel 40 – Fristen
Die von Heidoo mitgeteilten Fristen sind nur Richtwerte, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Sie beginnen mit dem Eingang der letzten für den Produktionsstart notwendigen Elemente, einschließlich:
- endgültige Bestätigung der Bestellung;
- verwendbare Grafikdateien;
- Validierung des Beweises (BAT);
- die vereinbarte Zahlung oder Anzahlung, falls erforderlich;
- die Verfügbarkeit von Rohstoffen, Komponenten oder Informationen, die zur Ausführung des Auftrags erforderlich sind.
Jede dem Auftraggeber zuzuschreibende Verzögerung, insbesondere bei der Übermittlung von Informationen, Dateien, Validierungen oder erforderlichen Zahlungen, setzt die Ausführungsfristen um mindestens einen entsprechenden Zeitraum aus oder verlängert sie.
Die von Heidoo angegebenen Lieferzeiten beziehen sich auf die Herstellungs-, Personalisierungs-, Vorbereitungs- und Versandzeiten der Bestellung. Sie beinhalten nicht die Lieferzeiten des Transportunternehmens, sofern nicht schriftlich etwas anderes mit Heidoo vereinbart wurde.
Heidoo kann nicht für Lieferverzögerungen verantwortlich gemacht werden, die auf den Spediteur zurückzuführen sind, sofern die Ware innerhalb des vereinbarten Zeitraums versandt wurde.
Artikel 41 – Eilaufträge
Nimmt Heidoo einen Eilauftrag zur Fertigung oder Lieferung an, verpflichtet sich das Unternehmen, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den vereinbarten Liefertermin einzuhalten.
Diese Verpflichtung stellt eine Verpflichtung zur Erbringung der Dienstleistung dar, nicht zur Erbringung der Dienstleistung. Verzögerungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Heidoo liegen, berechtigen nicht zur Zahlung von Strafen oder Schadensersatz oder zur Stornierung des Auftrags.
Artikel 41 bis – Bestellungen unter Einhaltung von Fristen
Auf Wunsch des Kunden kann Heidoo eine Bestellung annehmen, deren gewünschte Frist besonders kurz ist oder mit den üblichen Herstellungs-, Liefer- oder Transportzeiten nicht vereinbar ist.
In diesem Fall verpflichtet sich Heidoo, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den gewünschten Liefertermin einzuhalten, ohne jedoch die Verfügbarkeit von Produkten, Rohstoffen, Produktionskapazitäten, Transportmitteln oder die Einhaltung des gewünschten Termins zu garantieren.
Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die Ausführung dieser Bestellung hinsichtlich der Lieferzeit auf sein eigenes Risiko erfolgt. Die Nichteinhaltung der gewünschten Lieferzeit, sofern sie auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs von Heidoo liegen, oder auf Einschränkungen, die der Herstellung, dem Vertrieb oder dem Transport inhärent sind, berechtigt nicht zur Stornierung der Bestellung, zur Ablehnung der Ware, zu einer Preisminderung oder zu Schadensersatzansprüchen.
Der Kunde bleibt verpflichtet, den vollen vereinbarten Preis für die gemäß seiner Anfrage hergestellten oder bestellten Produkte zu zahlen.
Artikel 42 – Gründe für die Verlängerung von Fristen
Fristen werden insbesondere im Falle von Lieferverzögerungen, Lagerengpässen, Transportschwierigkeiten, Streiks, sozialen Konflikten, Naturkatastrophen, Pandemien, technischen Ausfällen, Cyberangriffen, Zollblockaden, behördlichen Entscheidungen, höherer Gewalt oder anderen Ereignissen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Heidoo liegen, verlängert.
Heidoo wird den Kunden so schnell wie möglich informieren, wenn ein solches Ereignis voraussichtlich Auswirkungen auf die Vertragserfüllung haben wird.
Artikel 43 – Lieferung
Die Produkte werden an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene Adresse geliefert.
Der Kunde ist allein für die Richtigkeit der angegebenen Informationen verantwortlich. Etwaige Mehrkosten, die durch eine fehlerhafte oder unvollständige Adresse oder durch die Abwesenheit des Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung entstehen, trägt der Kunde.
Artikel 43 bis – Vorzeitige Lieferung
Heidoo kann die Lieferung vor dem ursprünglich geschätzten Termin vornehmen.
Eine vorzeitige Lieferung stellt keinen Vertragsbruch oder Grund für die Ablehnung der Ware dar, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
Artikel 44 – Transport und Lieferung
Die Waren werden durch den von Heidoo ausgewählten oder mit dem Kunden vereinbarten Spediteur versandt.
Heidoo wendet bei der Vorbereitung, Verpackung und dem Versand der Waren größte Sorgfalt an. Sobald die Waren an den Spediteur übergeben wurden, liegt die Verantwortung für die Zustellung – vorbehaltlich geltender gesetzlicher Bestimmungen – beim Spediteur.
Die vom Spediteur angegebenen Lieferzeiten sind lediglich Schätzungen. Sobald die Ware an den Spediteur übergeben wurde, hat Heidoo keinen Einfluss mehr auf die Lieferzeiten.
Eine Verzögerung, die auf das Verschulden des Spediteurs zurückzuführen ist, kann nicht als Verzögerung seitens Heidoo angesehen werden, vorausgesetzt, die Ware wurde innerhalb des zwischen den Parteien vereinbarten Zeitraums versandt.
Artikel 44 bis – Warenannahme und Transportvorfälle
Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der Ware unverzüglich den äußerlichen Zustand der Verpackung zu überprüfen.
Im Falle einer Beschädigung, eines teilweisen Verlusts oder einer anderen offensichtlichen Anomalie obliegt es ihm, genaue Vorkehrungen beim Transportunternehmen zu treffen, die Verpackung aufzubewahren und Heidoo so schnell wie möglich zu informieren, damit der Fall bearbeitet werden kann.
Im Falle eines vermuteten Verlusts, eines als zugestellt gemeldeten, aber nicht erhaltenen Pakets oder einer anderen Verteilungsanomalie verpflichtet sich der Kunde, Heidoo so schnell wie möglich alle vom Spediteur oder dessen Versicherer angeforderten Erklärungen, Zertifikate oder Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Bearbeitung des Anspruchs zu erleichtern.
Der Kunde verpflichtet sich, mit Heidoo bei den gegenüber dem Transportunternehmen getroffenen Maßnahmen zusammenzuarbeiten, um die Bearbeitung von Ansprüchen oder Entschädigungsforderungen zu ermöglichen.
Wenn der Kunde keine Einwände erhebt oder nicht mitwirkt, kann dies die ihm gegenüber dem Transportunternehmen zustehenden Ansprüche beeinträchtigen oder einschränken. In diesem Fall haftet Heidoo nicht für etwaige Folgen dieser mangelnden Mitwirkung.
Artikel 45 – Teillieferungen
Wenn es die Herstellung, die Versorgung, die Logistik oder den Transport rechtfertigen, kann Heidoo Teillieferungen vornehmen.
Sofern für eine Gesamtlieferung nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten Teillieferungen als auftragsgemäß. Sie berechtigen weder zur Ablehnung bereits gelieferter Ware noch zur Stornierung des Auftrags oder zu Schadensersatzansprüchen, sofern sie die Ausführung des Auftrags nicht beeinträchtigen.
Wenn Heidoo sich für Teillieferungen entscheidet, trägt Heidoo alle zusätzlichen Transportkosten.
Verlangt der Kunde jedoch ausdrücklich eine oder mehrere Teil- oder Vorlieferungen, so werden die Transportkosten und alle daraus entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Artikel 46 – Warenabholung
Werden die Produkte in den Geschäftsräumen von Heidoo oder an einem vereinbarten Ort bereitgestellt, verpflichtet sich der Kunde, diese innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen. Andernfalls kann Heidoo nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden Lagergebühren erheben.
Werden die Waren trotz einer förmlichen Mahnung nicht innerhalb von neunzig (90) Tagen abgeholt, kann Heidoo die Bestellung als aufgegeben betrachten, ohne dass dadurch sein Recht auf vollständige Zahlung der fälligen Beträge beeinträchtigt wird.
TITEL VIII – WARENEMPFEHLUNG UND ANSPRÜCHE
Artikel 47 – Produktprüfung
Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte bei Erhalt oder Abholung auf Übereinstimmung mit der Lieferung, die gelieferten Mengen und das Fehlen offensichtlicher Mängel oder Beschädigungen zu prüfen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte vor dieser Prüfung weder zu vertreiben, zu installieren, zu verändern noch zu verwenden, es sei denn, die Verwendung ist erforderlich, um einen Mangel aufzudecken, der bei der ersten Prüfung nicht erkennbar war.
Jede Verwendung, Veränderung oder Vertreibung der Produkte begründet die Vermutung der Übereinstimmung hinsichtlich offensichtlicher Mängel, vorbehaltlich etwaiger verdeckter Mängel, die bei Erhalt nicht erkennbar waren.
Artikel 48 – Reklamationsfrist
Jegliche Reklamation bezüglich der Produktkonformität muss innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Erhalt bei Heidoo eingereicht werden.
Verborgene Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung und innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen gemeldet werden.
Sofern innerhalb dieser Fristen keine Reklamation erfolgt, gelten die Waren vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Gewährleistungen als vertragsgemäß und endgültig abgenommen.
Artikel 49 – Inhalt der Beschwerde
Alle Beschwerden müssen ausreichend dokumentiert sein und mindestens Folgendes enthalten:
- die Bestellnummer;
- die betreffende Rechnung;
- eine genaue Beschreibung der angeblichen Mängel;
- brauchbare Fotos;
- die betreffenden Mengen;
- jedes Element, das für die Aufklärung des Falles nützlich ist.
Heidoo kann alle zusätzlichen Informationen oder Proben anfordern, die zur Prüfung des Anspruchs erforderlich sind.
Artikel 50 – Produktrückgaben
Rücksendungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Heidoo möglich.
Zurückgesendete Produkte müssen vollständig, ordnungsgemäß verpackt und gemäß den beigefügten Anweisungen versandt werden.
Wenn der Anspruch als berechtigt angesehen wird, werden angemessene Rücksendekosten von Heidoo übernommen oder erstattet.
Artikel 51 – Bearbeitung von Beschwerden
Heidoo prüft jede Beschwerde sorgfältig.
Dies kann die Anforderung zusätzlicher Informationen, die Einholung von Expertenrat, die Rücksendung von Produkten oder sonstige notwendige Überprüfungen umfassen.
Die Bearbeitung einer Beschwerde entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht für ausstehende Rechnungen.
Artikel 52 – Maßnahmen bei Nichtkonformität
Wenn Heidoo eine Nichtkonformität feststellt, wählt Heidoo die am besten geeignete Maßnahme, die Folgendes umfassen kann:
- die Produkte reparieren;
- die Bestellung ganz oder teilweise ersetzen;
- mit einem neuen Herstellungsverfahren fortfahren;
- eine Preisminderung gewähren;
- Die betreffenden Produkte werden erstattet.
Vorbehaltlich zwingender Bestimmungen stellen diese Maßnahmen die einzigen Rechtsbehelfe des Kunden dar.
Der Ersatz, die Reparatur, die Wiederaufbereitung oder die Rückerstattung von Produkten, die als nicht konform erkannt werden, lässt alle anderen Ansprüche des Kunden erlöschen, vorbehaltlich der anwendbaren zwingenden Bestimmungen.
Artikel 52 bis – Teilweise Nichtkonformität
Betrifft eine Reklamation nur einen Teil der gelieferten Produkte, so führt dies nicht zur Ungültigkeit der gesamten Bestellung.
Von Heidoo beschlossene Nachbesserungsmaßnahmen gelten nur für tatsächlich als nichtkonform erkannte Produkte, es sei denn, dies ist technisch unmöglich oder gesetzlich vorgeschrieben.
TITEL IX – GARANTIEN
Artikel 53 – Konformitätsgarantie
Heidoo garantiert, dass die gelieferten Produkte den zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbarten Eigenschaften entsprechen, vorbehaltlich der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Fertigungstoleranzen.
Normale Schwankungen, die industriellen Prozessen innewohnen, stellen keinen Mangel an Konformität dar.
Artikel 54 – Garantieausschlüsse
Die Garantie deckt insbesondere nicht Folgendes ab:
- normale Abnutzung der Produkte;
- Verwendung, die nicht dem vorgesehenen Zweck oder den Empfehlungen von Heidoo entspricht;
- ungeeignete Lager- oder Aufbewahrungsbedingungen;
- übermäßige Einwirkung von Hitze, Kälte, Feuchtigkeit, UV-Strahlung oder anderen Umweltbedingungen, die die Produkte verändern können;
- die Verwendung von Reinigungsmitteln, Lösungsmitteln, Desinfektionsmitteln, Waschmitteln, Chemikalien oder anderen Produkten, die mit den verwendeten Materialien oder Personalisierungsverfahren unvereinbar sind;
- Verschlechterung aufgrund übermäßiger Reibung, ungewöhnlichen Abriebs, intensiver Nutzung oder ungewöhnlicher mechanischer Belastungen;
- Jegliche Änderung, Umgestaltung, Reparatur oder Eingriffe, die von einem Dritten ohne vorherige Zustimmung von Heidoo durchgeführt werden;
- Fehler, die auf einem validierten Nachweis erscheinen;
- Mängel, die auf vom Kunden bereitgestellte Dateien, Informationen oder Anweisungen zurückzuführen sind.
Diese Situationen stellen keine Konformitäts- oder Herstellungsfehler dar, die Heidoo zuzuschreiben sind, und begründen daher keinen Gewährleistungsanspruch.
Artikel 55 – Personalisierte Produkte
Aufgrund ihrer Einzigartigkeit sind Produkte, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, weder rückgabefähig noch umtauschbar.
Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn ein Fehler Heidoo zuzuschreiben ist, wenn ein Herstellungsfehler festgestellt wird oder wenn eine Nichtkonformität festgestellt wird.
Die den Verbrauchern zwingend zustehenden Rechte bleiben vorbehalten.
TITEL X – HAFTUNG
Artikel 56 – Haftungsgrundsatz
Heidoo haftet ausschließlich für direkte, vorhersehbare und nachgewiesene Schäden, die auf einem ihr unmittelbar zuzurechnenden Fehler bei der Vertragserfüllung beruhen.
Vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des anwendbaren Rechts ist jede Haftung aufgrund leichter Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Artikel 57 – Ausschluss von mittelbaren Schäden
Soweit nach schweizerischem Recht zulässig, haftet Heidoo nicht für:
- Umsatzeinbußen oder Gewinneinbußen;
- Betriebs- oder Produktionsverluste;
- Verlust von Kunden oder Image;
- Kosten für Ersatz oder Rückruf von Produkten;
- Vertragsstrafen, die vom Auftraggeber zu tragen sind;
- Daten- oder Informationsverlust;
- für jegliche indirekte, Folgeschäden oder immaterielle Schäden.
Der Kunde bleibt für die wirtschaftlichen Folgen verantwortlich, die sich aus der Verwendung der Produkte in seinem Unternehmen ergeben.
Artikel 58 – Finanzielle Beschränkung
Außer im Falle vorsätzlichen Fehlverhaltens oder grober Fahrlässigkeit seitens Heidoo ist die Gesamtentschädigung, die Heidoo in Rechnung gestellt werden kann, auf den Betrag beschränkt, den der Kunde tatsächlich für die Produkte gezahlt hat, die direkt Gegenstand der Reklamation sind.
Diese Einschränkung gilt unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.
Heidoo übernimmt unter keinen Umständen die Verantwortung für die Folgen einer einfachen Lieferverzögerung, wenn diese auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das außerhalb seiner Kontrolle liegt, oder auf einen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Grund.
Sofern Heidoo nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt, können keine Verzugsgebühren, pauschalen Entschädigungen oder Strafklauseln gegen Heidoo geltend gemacht oder angewendet werden.
Artikel 59 – Verantwortung für bereitgestellte Inhalte
Der Kunde bleibt allein verantwortlich für: Texte; Übersetzungen; Kontaktdaten; Logos; Fotos; Illustrationen; Marken; übermittelte Dateien; geistige Eigentumsrechte an den bereitgestellten Elementen.
Heidoo kann nicht für Folgen verantwortlich gemacht werden, die sich aus Informationen oder Bildern ergeben, die vom Kunden validiert oder übermittelt wurden.
Artikel 60 – Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Pandemien, Krieg, soziale Konflikte, Streiks, Cyberangriffe, Stromausfälle, Unterbrechungen der Telekommunikation, Verwaltungsentscheidungen, Embargos, Zollblockaden oder den außergewöhnlichen Ausfall eines strategischen Lieferanten.
Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, unterrichtet die andere Partei innerhalb einer angemessenen Frist, sobald sie davon Kenntnis erlangt, und teilt ihr, soweit möglich, alle nützlichen Informationen über die Art des Ereignisses und seine absehbare Dauer mit.
Die betroffenen Verpflichtungen werden für die Dauer der Veranstaltung ausgesetzt.
Dauert dies über einen angemessenen Zeitraum hinaus an, kann jede Partei den Vertrag hinsichtlich der noch ausstehenden Leistungen kündigen, ohne dass ihr eine andere Entschädigung als die Rückerstattung der für die nicht erbrachten Leistungen anfallenden Beträge zusteht.
TITEL XI – GEISTIGES EIGENTUM
Artikel 61 – Garantien des Kunden
Der Kunde garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte oder Genehmigungen an den Elementen verfügt, die er an Heidoo übermittelt, einschließlich Logos, Marken, Designs, Fotografien, Illustrationen, Texte, Slogans, Modelle, Entwürfe oder Inhalte, die durch künstliche Intelligenz generiert wurden.
Es garantiert, dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
Artikel 62 – Gewährleistung gegen Ansprüche Dritter
Der Kunde gewährleistet und stellt Heidoo von jeglichen Ansprüchen, Verfahren, Urteilen, Kosten oder Schäden frei, die sich aus einer behaupteten oder nachgewiesenen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums oder Persönlichkeitsrechten ergeben.
Der Kunde trägt alle finanziellen Folgen, die sich aus solchen Ansprüchen ergeben.
Artikel 63 – Rechte von Heidoo
Die Mock-ups, grafischen Vorschläge, Konzepte, Illustrationen, Entwürfe, Layouts, Kreationen, Designs und allgemein alle von Heidoo erstellten Werke bleiben geistiges Eigentum von Heidoo bis zur ausdrücklichen und schriftlichen Übertragung der entsprechenden Rechte.
Die Bezahlung der Bestellung stellt an sich keine Übertragung des Urheberrechts dar.
Jegliche Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung oder Wiederverwendung außerhalb der ursprünglichen Bestellung ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Heidoo zulässig.
Artikel 63 bis – Heidoos Kennzeichen
Der Handelsname, die Marken, Logos, Bildmaterialien, Fotografien, Geschäftsunterlagen und allgemein alle Kennzeichen von Heidoo bleiben ausschließliches Eigentum von Heidoo.
Jegliche Vervielfältigung, Nutzung oder Verbreitung durch den Kunden außerhalb des Rahmens der Auftragsabwicklung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Heidoo.
Artikel 64 – Aufbewahrung von Dateien
Sofern der Kunde nicht schriftlich etwas anderes wünscht, behält sich Heidoo das Recht vor, Fertigungsdateien zur Erleichterung einer möglichen Wiederauffüllung des Lagerbestands aufzubewahren.
Diese Aufbewahrung stellt keine Archivierungspflicht oder Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit dar.
Der Kunde bleibt für die sichere Aufbewahrung seiner Originaldateien verantwortlich.
TITEL XII – KOMMUNIKATION, VERTRAULICHKEIT UND REFERENZEN
Artikel 65 – Handelsreferenzen
Sofern der Kunde nicht vor Produktionsbeginn schriftlich widerspricht, darf Heidoo seinen Firmennamen in den Kundenreferenzen erwähnen.
Diese Nennung dient ausschließlich Informationszwecken und ist nicht als Hinweis auf eine Partnerschaft, Exklusivität oder Empfehlung zu verstehen.
Artikel 66 – Präsentation der Ergebnisse
Sofern vor der Herstellung keine Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen wurde, darf Heidoo die hergestellten Produkte fotografieren oder reproduzieren, um sie auf seiner Website, in seinen sozialen Netzwerken, in seinen Katalogen, in seinen Werbematerialien oder bei Fachveranstaltungen zu präsentieren.
Es werden keine vertraulichen oder strategischen Informationen des Kunden freiwillig offengelegt. Diese Nutzung berechtigt den Kunden zu keinerlei Vergütung, Entschädigung oder sonstiger Gegenleistung.
Artikel 67 – Vertraulichkeit
Jede Partei verpflichtet sich, alle im Rahmen dieses Vertrags erlangten geschäftlichen, finanziellen, technischen oder strategischen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung bleibt fünf (5) Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
Sie gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich zugänglich sind oder deren Offenlegung gesetzlich oder durch eine Entscheidung einer zuständigen Behörde vorgeschrieben ist.
TITEL XIII – PERSONENBEZOGENE DATEN
Artikel 68 – Datenverarbeitung
Heidoo verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und, soweit anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Daten werden ausschließlich für folgende Zwecke verwendet:
- die Erstellung von Angeboten;
- Auftragsverwaltung;
- Herstellung;
- die Lieferung;
- Abrechnung;
- Kundendienst;
- Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen.
Artikel 69 – Datenaufbewahrung
Personenbezogene Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die Erfüllung des Vertrags, die Einhaltung gesetzlicher, buchhalterischer oder steuerlicher Verpflichtungen oder die Wahrung der berechtigten Interessen von Heidoo erforderlich ist.
Artikel 70 – Rechte der betroffenen Personen Die betroffenen
Personen haben die in den anwendbaren Rechtsvorschriften vorgesehenen Rechte, einschließlich des Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, sofern gesetzlich vorgesehen, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und, sofern gesetzlich vorgesehen, Datenübertragbarkeit.
Anfragen können gemäß den in der Datenschutzerklärung von Heidoo beschriebenen Verfahren eingereicht werden.
TITEL XIV – SONDERBESTIMMUNGEN FÜR VERBRAUCHER
Artikel 71 – Personalisierte Produkte
Produkte, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig personalisiert sind, können nach Auftragsbestätigung nicht zurückgegeben oder erstattet werden, außer im Falle eines von Heidoo zu vertretenden Fehlers, eines Herstellungsfehlers oder einer zwingenden gegenteiligen Bestimmung.
Artikel 72 – Standardprodukte
Standardprodukte können nur nach vorheriger Zustimmung von Heidoo und unter den dem Kunden mitgeteilten Bedingungen zurückgegeben werden.
Außer im Falle eines von Heidoo zu vertretenden Fehlers trägt der Kunde die Kosten für den Rückversand.
Artikel 73 – Vorvertragliche Informationen
Vor jeder Bestellung erhält der Kunde wesentliche Informationen über die Produkte, Preise, Lieferzeiten, Zahlungsbedingungen, Lieferkosten sowie die Hauptmerkmale der Bestellung.
TITEL XV – SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 74 – Anwendbares Recht
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich schweizerischem Recht.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Artikel 75 – Gütliche Beilegung von Streitigkeiten
Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens bemühen sich die Parteien um eine gütliche Lösung durch Verhandlung, schriftlichen Austausch, Mediation oder ein anderes alternatives Streitbeilegungsverfahren, unbeschadet etwaiger Schutzmaßnahmen, die zum Erhalt ihrer Rechte ergriffen werden können.
Artikel 76 – Gerichtsstand
Vorbehaltlich zwingender Bestimmungen für Verbraucher unterliegen alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Kantons Waadt.
Gerichtsstand ist der eingetragene Firmensitz von Heidoo Sàrl.
Artikel 77 – Teilweise Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Die betreffende Klausel wird, soweit möglich, durch eine Bestimmung ersetzt, die eine gleichwertige rechtliche und wirtschaftliche Wirkung erzielt.
Artikel 77 bis – Kein Verzicht
Das Versäumnis von Heidoo, eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt durchzusetzen, eine Toleranz zu gewähren oder ein ihr zustehendes Recht unverzüglich auszuüben, gilt nicht als endgültiger Verzicht auf dieses Recht und hindert dessen spätere Ausübung nicht.
Ein Verzicht auf ein Recht oder eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur wirksam, wenn er auf einer ausdrücklichen, schriftlichen und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von Heidoo unterzeichneten Vereinbarung beruht.
Artikel 78 – Auslegung und Rangfolge der Vertragsdokumente
Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unvereinbarkeit zwischen mehreren Vertragsdokumenten, die sich auf denselben Auftrag beziehen, gilt folgende Rangfolge:
- die zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarten spezifischen Bedingungen;
- das Angebot oder die angenommene Auftragsbestätigung;
- diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen;
- jedes andere Dokument oder Informationsmedium.
Kein Dokument des Kunden, einschließlich seiner allgemeinen Einkaufsbedingungen, kann gegenüber Heidoo ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung geltend gemacht werden.
Artikel 78 bis – Vollständige Vereinbarung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das angenommene Angebot, die Auftragsbestätigung und etwaige Sonderbedingungen bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien.
Sie ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, Korrespondenzen, Mitteilungen oder Dokumente, die sich auf denselben Gegenstand beziehen.
Artikel 79 – Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen treten am 1. Mai 2019 in Kraft.
Sie annullieren und ersetzen jede vorherige Version.
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